Garantie
- Krone, Brücke 3 Jahre
- Inlay 1 Jahr
- Schale 1 Jahr
- Füllung 1 Jahr
- Prothesen 1 Jahr
Füllung
Bei umfangreichen Füllungen kann eine provisorische, oder dauerhafte Empfindlichkeit, eventuell eine Komplikation mit ernsthafteren Schmerzen auftreten. Da sind weitere Behandlungen erforderlich (z.B. Wurzelbehandlung), deren Kosten den Patienten belasten.
Beim Herausfallen, Bruch der Füllung ist der Austausch innerhalb der Garantiefrist kostenlos.
Krone, Brücke
Etwa 10 % der Zähne mit Kronen sterben trotz der präzisen Arbeit ab. Die werden entweder zufällig bei einer Kontrolluntersuchung entdeckt, oder die verursachen Probleme. Dann ist eine Zahnwurzelbehandlung erforderlich. In diesem Falle belasten die Kosten den Patienten. Die zu den Kronen, Brücken vorbereiteten Zähne können unmittelbar nach dem Präparieren Schmerzen bekommen. Das kann im Voraus nicht gesagt werden. In diesem Falle ist die Wurzelbehandlung auch erforderlich.
Mit dem Alter zieht sich das Zahnfleisch im kleineren und größeren Maße zurück, dadurch wird der Zahnhals freigelegt, und verursacht eine Empfindlichkeit, beziehungsweise ästhetische Störung. Dessen Umfang kann im Voraus nicht gesagt werden, wenn eine Korrektion erforderlich ist, soll der Patient die Kosten dafür tragen.
Beim Bruch der Keramik-Verblendung der Krone, der Brücke, beim Herunterfallen der Krone, Brücke, beim Bruch der Brücke erfolgt die Ausbesserung, oder der Austausch innerhalb der Garantiefrist kostenlos.
Bei den Erwachsenen kommt das Zahnknirschen sehr oft vor. Das erhöht bedeutend die Möglichkeit der Beschädigung des Porzellans. In diesem Falle sollen zum Schutz der Kronen und Zähne Zahnschutzschienen gefertigt werden.
Implantate
Während 3 Monate nach dem Einsetzen der Implantate erfolgt die sogenannte Knochenintegration. Wenn der Organismus während dieser Dauer das Implantat nicht toleriert, dann kann die Implantation kostenlos wiederholt werden.
Bezüglich der endgültigen Prothese auf dem Implantat soll der Patient halbjährlich zur Kontrolluntersuchung kommen. Bei Mangel an Kontrolluntersuchungen, starkem Rauchen, vernachlässigter Mundhygiene gibt es keine Garantie für das Implantat und für den Zahnersatz.
Garantie verliert ihre Geltung
- beim Ausbleiben der Jahreskontrolluntersuchung
- bei Nichteinhaltung der ärztlichen Anweisungen seitens des Patienten
- bei nicht entsprechender Mundhygiene
- beim Abbau des Kieferknochens, Zahnfleisches
- bei Verletzung des Zahnersatzes (Unfall, der Patient ließ ihn fallen)
- der Patient hatte bei einem anderen Zahnarzt auch eine Behandlung
- wenn sich der zahnmedizinische Status des Patienten wegen einer anderen Krankheit ändert
- wenn sich das Gewicht des Patienten in kurzer Zeit ändert.
Sonstige Kosten
Ein Teil der allgemeinen Risikoübernahme des Patienten besteht darin, dass der Patient für die bei Garantieproblemen, oder aus einem anderen Grunde erforderlich gewordenen Behandlungen die Fahrtkosten, die Aufenthaltskosten, und die Kosten wegen der Erwerbsunfähigkeit selber übernehmen soll.